Damen gewinnen hochverdient gegen den Aufsteiger – Plansoll erfüllt

LogoEin gutes Zeichen im Vorfeld war schon mal der prallvolle Kader von 14 Spielerinnen. Mit dem Plansoll „stabile Abwehr und kreativer Angriff mit hoher Chancenverwertung“ schickte das Trainergespann Kerstin Scheichenzuber und Sebastian Klima dann die Klosterinnen aufs Parkett des SSV Schrobenhausen im Westen Oberbayerns.

Daraufhin die große Überraschung: Von Sekunde 1 an setzte Metten die gesteckten Planziele um, im Angriff zwar noch mit Vorsicht, aber immerhin konsequent. Dafür stand die 5:1 Abwehr wechselweise mit Lena Steininger und Serap Detlaf an der Spitze felsenfest und ließ kaum etwas zu. Und fand der Gegner einmal den Weg zum SSG-Gehäuse, war bei Keeperin Vanessa Riedl Schluß mit lustig.

Beim 10:7 für die Gäste ging‘s zum Pausentee, der mit lobenden Worten der Trainer versüßt wurde. Dies zeigte Wirkung: Metten spielte souverän auf, bewies Schnelligkeit, Technik und Durchsetzungsver-mögen und besiegte den Aufsteiger hochverdient mit 18:12. Ein zufriedener Coach Klima: „Das war endlich unser Spiel: schöner Handball, technisch und kämpferisch 1a.“

2. Herren: Großes Lob für die Jungen
Mit sechs A-Jugendspielern, die kurz zuvor noch gegen den TSV Schleißheim im Einsatz waren, sowie dem eingesprungenen 1.Herren-Trainer Mane Schwab ging die Herren-Reserve bei der TG Landshut III auf Punktejagd. Doch bei den Dreihelmenstädter Routiniers war an diesem Tag nichts zu holen.

Metten verlor unverdient zu hoch mit 23:37. Als großen Gewinn wertete SSG-Recke Herbert Wolf die Bereitschaft der A-Jugendlichen, die Mannschaft um Trainer Robert Kraus nicht im Stich gelassen zu haben. Für Metten spielten: (Tor) Busch, Geiger; (Feld) Roscher, Helmprecht, Phylipp, Muhr, Niewöhner, Primbs, Schwab, Friedrich, Steininger, Wolf.

Die Ergebnisse der SSG-Jugendteams: A-Junioren, bezirksübergreifende Oberliga (ÜBOL): TSV Schleißheim – SSG 34:23; B-Junioren, bezirksübergreifende Bezirksliga (ÜBL): SpVgg Altenerding II – SSG 20:30; C-Juniorinnen (ÜBL): TG Landshut – SSG 41:12.

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